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Informationen zur Reform der Grundsteuer 2025

20. 11. 2024

Informationen zur Reform der Grundsteuer 2025
- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid -
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

 

 

 


▪ Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen ab dem 01.01.2025.
▪ Dies gilt ebenfalls für Gebäude auf fremden Grund und Boden, hier wird die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer zum 01.01.2025 übergehen. Somit endet für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u. ä. die Besteuerung zum 31.12.2024.
▪ Es werden daher grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide erlassen.
▪ Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun.

  Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.
▪ Sollte Ihrerseits ein Dauerauftrag bei Ihrer Bank vorliegen, so ist dieser bitte zu ändern bzw. zu löschen.

 

Bild zur Meldung: Foto: Freepik