Vorstellung des Amtes -Erklärung Amtsmodell
Was bedeutet eigentlich die Bezeichnung „Amt“ Neustadt (Dosse)
Ein Amt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie eine Bundkörperschaft und somit ein eigenes Rechtssubjekt, das selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das Verwaltungsmodell Amt besteht im Land Brandenburg schon seit den 1990er Jahren. Bereits in der im Jahr 1993 in Kraft getretenen Amtsordnung wurde die Möglichkeit der Ämterbildung verankert.
Ein Amt besteht aus mindestens drei aneinandergrenzenden Städten oder Gemeinden desselben Landkreises und erfüllt im Rahmen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft. Die Einzelheiten zur Änderung oder Auflösung eines Amtes sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten amtsangehörigen Gemeinden zu regeln. Die Vereinbarung zur Änderung oder Auflösung eines Amtes oder der Zusammenschluss bestehender Ämter muss in den Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden beschlossen werden. Sie bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Kommunales und ist im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt zu machen.
Derzeit gibt es im Land Brandenburg 50 Ämter mit 266 amtsangehörigen Gemeinden; tendenziell ist die Anzahl streng rückläufig und die Einheitsgemeinde setzt sich weiter fort.
Organe des Amtes sind die Amtsdirektorin oder der Amtsausschuss und der Amtsdirektor.