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Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz über die öffentliche Auslegung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Dreetz"

01. 07. 2021

Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz

Förmliche Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dreetz“ der Gemeinde Dreetz

 

Die Gemeindevertretung Dreetz hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Dreetz“ gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung der Flurstücke 48, 23/5 und 51 der Flur 11 sowie der Flurstücke 54/1, 69/1, 74/1 und 79/1 der Flur 12 der Gemarkung Dreetz mit einer Photovoltaik-Anlage und den dafür notwendigen Erschließungsflächen. Es soll ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in der Gemeinde Dreetz und umfasst eine Fläche von 70,5 Hektar. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

 

Die Erschließung des Planungsgebietes ist über die bereits vorhandenen, landwirtschaftlichen Wege gesichert.

 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich zum 06.08.2021

 

Montag                 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Dienstag                 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch               8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Donnerstag           8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Freitag                    8.00-12.00 Uhr

 

im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 20/21 nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind an die Gemeinde Dreetz über Amt Neustadt (Dosse), zu senden. Elektronische Stellungnahmen sind an die E-Mailadresse: zu senden.

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über die Internetseite des Amtes Neustadt (Dosse), unter 

https://www.neustadt-dosse.de. veröffentlicht.

Für Rückfragen steht zusätzlich das beauftragte Planungsbüro Castus GmbH, An der Dornbuschmühle 9, 16269 Bliesdorf, Telefon: 033456383915, Mobil: +49 (0) 157 50 14 98 73 Telefax: +49 33456 38 39 99, E-Mail: zur Verfügung.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dreetz“ verfügbar: der Umweltbericht zur Begründung (insbesondere mit den Beschreibungen, den Auswirkungen und den Wechselwirkungen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt sowie Mensch, Kulturgüter und sonstige Sachgüter), der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das FFH-Gebiet „Dosse“ (DE 2941-303), FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das FFH-Gebiet „Unteres Rhinluch-Dreetzer See“ (DE 3240-301), FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das EU-Vogelschutzgebiet „Niederung der Unteren Havel“ (DE 3339-402) als Anlage  zum Umweltbericht.

Weiterhin liegen Informationen zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vor, die eingesehen werden können:

 

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt – Abteilung Technischer Umweltschutz 2

vom 29.01.2021

Belang Wasserwirtschaft

Das Referat W13 (Wasserwirtschaft in Genehmigungsverfahren) hat im Rahmen der Behördenbeteiligung

zu genanntem Bebauungsplan zuletzt innerhalb der Gesamtstellungnahme des LfU vom

22.07.2020 eine Stellungnahme abgegeben.

Darin wird auf ein HQ extrem Gebiet und ein Landesgewässer I. Ordnung (Dosse-Rhin-Zuleiter) hingewiesen.

Stellungnahme des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 29.01.2021

Zum Schutz von Natur- und Landschaft sollten v.a. Flächenkapazitäten im Innenreich (Wohn-, Industrie- u. Gewerbebauten) ausgeschöpft werden und bevorzugt auf Flächen mit hohem Versiegelungs­

grad bzw. hoher Bodenverdichtung außerhalb von Schutzgebieten errichtet werden.

Auch ökologisch hochwertige Flächen ohne Schutzstatus (Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie

Nahrungsflächen besonders geschützter Arten, Streuobstwiesen), landwirtschaftlich hochwertige Flächen und landschaftlich exponierte Flächen sind für die Bebauung von PV-Anlagen auszusparen.

Freiflächensolaranlagen stellen aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG i.d.R. einen Eingriff in den Naturhaushalt und das · Landschaftsbild dar. Durch PV­Freiflächenanlagen werden Landschaften zerschnitten, Barrieren für wandernde Tierarten aufgebaut, Bodenflächen versiegelt und das Landschaftsbild beeinträchtigt.

Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Plangebiet sich vollständig! in Schutz­gebieten befindet und Bestandteil des Naturparkes „Westhavelland" ist.

Aufgrund der Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG), Westhavel" sowie SPA-Gebiet

Niederung der Unteren Havel" bestehen seitens der Naturschutzverbände aus Gründen des Natur- und Artenschutzes erhebliche Bedenken gegen die Errichtung des Solarparks an diesem Standort und ist daher abzulehnen.

Das Planvorhaben führt zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopflächen sowie von Brutrevieren und Lebensräumen von hoher Bedeutung.

Die Verbände sind der Auffassung, dass es sich um einen nach § 15 Abs.5 BNatSchG unzulässigen Eingriff handelt, da hier die Belange von Natur und Landschaft (SPA-Gebiet) vorrangig zu beachten sind.

Das Vorhabengebiet wird nach unserer Kenntnis regelmäßig von Kranichen und nordischen Gänsen auf dem Zug in die Wintergebiete überflogen.

Nach unserer Auffassung kann die Errichtung der Solaranlage erhebliche Auswirkungen auf anfliegende Großvögel haben. Durch Vortäuschung einer Wasserfläche und Verwechslung mit nahen umliegenden Wasserflächen kann es zu Irritationen der Vögel kommen.

Stellungnahme Landkreis Ostprignitz-Ruppin der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.01.2021

Berücksichtigung von Plänen

LEPHR

Entsprechend den raumordnerischen Vorgaben des Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) sind den Belangen des Freiraumschutzes und der Landwirtschaft besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen beizumessen.

Es wird angeregt diese Nutzungen in der kumulativen Summe auf die Belange des Freiraumschutzes und der Landwirtschaft zu spiegeln. Zudem sind im Neustädter Bereich Böden mit hohem Ertragspotential vorhanden, welchen eine besondere Bedeutung in der Daseinsvorsorge zukommt (Deckung des Lebensmittelbedarfs der Bevölkerung), dem Rechnung getragen werden sollte. Eine planerische Auseinandersetzung mit dieser Thematik wird vermisst.

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises OPR (2009) gibt landschaftsplanerische Ziele für das Plangebiet vor.

Diese Zielsetzungen sind auf kommunaler Ebene der Landschaftsplanung (Landschaftsplan auf Ebene der Flächennutzungsplanung, Grünordnungsplanung auf Ebenen der Bebauungsplanung) zu konkretisieren und umzusetzen. Der LRP trifft unter anderem nachfolgende Aussagen.

Das Entwicklungskonzept I weist auf:

  • schutzerosionsempfindliche Böden,
  • die vordingliche Aufwertung naturfern ausgebauter Fließgewässer und Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit sowie
  • die Sicherung von Freiflächen mit Kaltluft- und Belüftungsbahnen für die Durchlüftung belasteter Orte hin.

Die vorliegende Planung hat zu prüfen, ob eine Umsetzung speziell der beiden letztgenannten Ziele gewährleistet ist.

Der LRP bleibt bislang unberücksichtigt. Eine planerische Auseinandersetzung ist geboten.

Landschaftsplan

Das Amt Neustadt (Dosse) verfügt über einen Landschaftsplan (1997).

Der Plan bleibt bislang unberücksichtigt. Eine planerische Auseinandersetzung ist geboten.

Schutzgebiete

Das Vorhabengebiet liegt in der Schutzgebietskulisse:

  • Naturpark und gleichnamiges LSG "Westhavelland",
  • SPA-Gebiet "Niederung der Unteren Havel"
  • FFH-Gebiet "Unteres Rhinluch - Dreetzer See".

Letzteres befindet sich entgegen der Darstellung in der Begründung (S. 10) nicht in 2,5 km Entfernung, sondern in weniger als 1.000 m westlich sowie ca. 1,7 km südlich des Plangebiets.

Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die Auswirkungen auf die Schutzziele, die Schutzzwecke bzw. die Erhaltungsziele zu schützender Lebensräume und Arten zu berücksichtigen. Auswirkungen des Vorhabens auf Natura 2000-Gebiete sind im Rahmen einer FFH­Verträglichkeitsprüfung gemäߧ 34 BNatSchG zu untersuchen.

Umweltprüfung, Umweltbericht

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen und deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung für die Belange des Umweltschutzes nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.

Eingriffsregelung:

Die Umsetzung der Planinhalte eines Bebauungsplanes stellt i. d. R. nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen sind in einer Eingriffs-Ausgleich-Bilanz auf der Grundlage der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg (HVE 2009) darzustellen.

Es folgen Hinweise zu ausgewählten Themen.

Schutzgut Fauna, Artenschutz:

Der Artenschutz der §§ 39 und 44 BNatSchG ist eine wesentliche Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulässigkeit von Bauleitplänen. Es sind die bestehenden Verbote zum Schutz der besonders geschützten und der streng geschützten Arten gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten.

 

Schutzgut Klima und Luft:

Der LRP stellt für das Plangebiet die besondere Funktion von Freiflächen mit Kaltluft- und Belüftungsbahnen für die Durchlüftung belasteter Orte dar, welche zu sichern ist.

Mögliche Beeinträchtigungen dieser Funktion sind zu bewerten.

Biotopverbundstrukturen:

Das Plangebiet ist durch konventionelle Landwirtschaft geprägt. Neben Ackerflächen stellen

  • der Dosse-Rhin-Zuleiter, das Plangebiet zentral durchquerend,
  • kleinere Gräben, das Plangebiet durchziehend bzw. begrenzend,
  • der Scheidgraben, welcher ca. 400 m westlich verläuft,
  • die Dosse in knapp 1.000 m,
  • lineare weg- oder gewässerbegleitend Baumreihen bzw. Feldgehölze sowie
  • Wald, welcher durch die beiden Planteilen im Norden und Süden begrenzt wird, verbindende Biotopstrukturen dar.

Schutzgut Boden: benachteiligte Gebiete/Ackerzahl

Die im Plangebiet vorkommenden Flächen weisen Ackerzahlen mit einer Mittelwertspanne von 31 bis 50 auf und liegen damit über dem Landesmittelwert von 20 bis 40 (Begründung, S. 10).

Zur Einschätzung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit werden, bezogen auf ganz Deutschland, erst Böden mit Bodenzahlen über 60 mit einer guten Bodenfruchtbarkeit eingestuft. In Brandenburg dagegen herrschen jedoch ungünstige Bodenverhältnisse vor, so dass hier die vorkommenden Böden mit Bodenzahlen über 44 schon als sehr fruchtbare Böden eingestuft werden. Die im Plangebiet vorkommenden Böden sind daher vergleichsweise hoch bis sehr hoch hinsichtlich ihrer Bodenfruchtbarkeit zu bewerten (vgl. Handlungsanleitung „Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg", LUA 2003). Ein bedeutender Anteil hochwertiger Böden des Landkreises OPR befindet sich u.a. im Neustädter Amtsbereich.

Sofern keine Beweidung stattfindet ist auf ein insektenfreundliches Mahdregime zu achten.

Bei Einsaat für Grünland ist gebietsheimisches Saatgut zu verwenden.

Neben dem Verzicht auf mineralischen Düngemitteln empfiehlt es sich auch Pestizide sowie der Einsatz chemischer Mittel zur Behandlung der PVA auszuschließen.

Die genannten umweltbezogenen Stellungnahmen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

 

 

Neustadt (Dosse), den 08.06.2021

 

 

gez. D. Fuchs

Amtsdirektor

Planzeichnung Solarpark Dreetz