Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels
Aufgrund der Entspannung der Seuchenlage im Land Brandenburg und den an-
grenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin besteht ein vertretbares Risiko für die Aufhebung der Anordnung der Aufstallung des Geflügels.
Der letzte Virusnachweis in Nutzgeflügelbeständen liegt in Brandenburg mehr als 11 Wochen, im Wildvogelbereich 4 Wochen zurück.
Als Ergebnis einer erneuten Risikobewertung kann im Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und weiterer Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.
Auch wenn das Risiko eines Geflügelpestausbruches nicht mehr als sehr hoch eingeschätzt wird, ist das Virus dennoch vorhanden. Deshalb ist es notwendig, dass von allen Geflügelhaltern die Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags in die Geflügelbestände aufrechterhalten werden.
Um ein Vorhandensein des Geflügelpesterregers möglichst schnell zu erkennen, führt Brandenburg das Wildvogelmonitoring intensiv fort. Im Falle des Nachweises der Geflügelpest bei einem Wildvogel wird unter Zugrundelegung einer Risikobewertung die Anordnung der in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen geprüft. Dies kann auch eine zeitlich und örtlich begrenzte Aufstallung von Geflügelbeständen beinhalten.