Aktuelle Waldbrandgefahr!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für den Landkreis OPR besteht derzeit die Waldbrandstufe 4!
In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte laut dem brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur aber auch im Garten führen könnte. Der kleinste Funke könne eine Katastrophe auslösen.
Feuer in Waldnähe verboten
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten, im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Sobald ein Feuer ausgebrochen ist, sollte unverzüglich die Feuerwehr unter 112 alarmiert werden oder die Polizei unter 110. Wichtig ist es, mitzuteilen, wo es brennt, was brennt – also beispielsweise ein Bodenfeuer oder ein Brand in den Baumkronen – und ob Menschen in Gefahr sind.
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