Ausschreibung Stellvertretende Schiedsperson des Amtes Neustadt (Dosse
Die Schiedsstelle des Amtes Neustadt (Dosse) ist ab sofort mit einer Stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Aus diesem Grund sucht das Amt Neustadt (Dosse) interes-sierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich, die dieses Ehrenamt übernehmen möchten.
Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außer-gerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte.
Durch das Brandenburgische Schlichtungsgesetz (BbgSchG) vom 05.10.2000 ist festge-schrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.
Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel
• überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,
• Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB,
• Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB
• sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,
und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie zum Beispiel
• Beleidigung
• Verletzung des Briefgeheimnisses
• Bedrohung
• leichte Körperverletzung und
• Sachbeschädigung.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein und min. das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
• nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt,
• unter Betreuung steht (in Brandenburg: Personen, die unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen),
Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen geschieht durch
• die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Schiedsamtsseminars des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
• die regelmäßigen Dienstbesprechungen bei den zuständigen Amtsgerichten;
• ergänzende Tagesseminare der Landesvereinigungen in manchen Bundesländern;
• die örtliche Bezirksvereinigung des BDS und
• die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung.
Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich an oder 033970/95-202.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.