Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Dosse)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 25.04.2022 den Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt (Dosse) gefasst. Das Planverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“. Der Geltungsbereich der 10. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.
Am 04.03.2024 ist mit dem Beschluss Nr. BV/Neu/24/60/428 die Billigung des Vorentwurfes zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Dosse) mit Stand 10. Januar 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) BauGB sowie der Nachbargemeinden für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Dosse) beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich zur Anpassung an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Leddin“. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Leddin“ entgegen.
Das Plangebiet besteht aus 2 Teilflächen. Es befindet sich nördlich der Ortslage Leddin. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des Planungsgebiets ist über bereits vorhandene landwirtschaftliche Wege gesichert.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024
Montag 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Dienstag 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr
im Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Raum Nr. 3.12 statt.
Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:
Planzeichnung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 10.01.2024
Begründung zum Vorentwurf mit integriertem Umweltbericht, Stand 10.01.2024
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage https://www.amt-neustadt-dosse.de/ sowie auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgegeben haben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neustadt (Dosse), 05.04.2024
gez.: A. Schumacher
Amtsdirektor