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Agrarstruktur braucht wirksamen Schutz Erneuter Entwurf zum Agrarstrukturgesetz wirft viele offene Fragen auf und lässt viele alte Fragen unbeantwortet.

15. 05. 2024


Pressemitteilung

Am gestrigen Dienstag stellt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) seinen erneuten Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz vor. Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) zeigt sich irritiert, dass vier Monate vor Ende der Legislatur ein umfangreicher Gesetzesentwurf vorgestellt wird und stellt daher die Frage, was damit werden soll. Hauptgeschäftsführer Denny Tumlirsch: „Wir sind ziemlich ratlos, was das MLUK damit bezweckt. Weder ist der Zeitpunkt nachvollziehbar noch kann niemand ernstlich glauben, dass der Entwurf in dieser Fassung von einer Folgeregierung aufgegriffen wird, da er schon jetzt nicht den Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt und vermutlich auch in Zukunft nicht wird. Gleichwohl erkennen wir auch einige gute Ansätze.“ Aus Sicht des LBV führen einige Teile des Entwurfs jedoch auf einen Irrweg. „Seit anderthalb Jahren fordern wir das MLUK auf, in eine ausführliche Diskussion zum Gesetzesentwurf zu gehen, nachdem das Ministerium drei Jahre mit dem Leitbild vertrödelt hat. Leider hatten wir seit einem Jahr keinen inhaltlichen Austausch mehr. Im Mai letzten Jahres hatten wir dem Ministerium einige Frage aufgeschrieben, die europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Natur sind. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass diese bis heute unbeantwortet und anscheinend leider auch ungeprüft blieben,“ so Tumlirsch weiter. Ohne jede Begründung ist bisher, warum Eigentum und Pacht von Flächen miteinander vermengt werden. Auch die Frage, warum der Wald nicht mehr im Anwendungsbereich des Agrarstrukturgesetzes ist, ist rätselhaft, da dies zu Beginn der Diskussion vor vier Jahren noch fester Bestandteil der Planung war. Letztlich verweist der Entwurf immer wieder auf die Europäische Union und die Notifizierung; auch hier hatte der LBV frühzeitige Gespräche angemahnt, die offenbar nicht geführt wurden. In einer Gesamtschau war es daher folgerichtig, dass ein bloßes Durchpeitschen durch den Gesetzgebungsprozess im Landtag vermieden wurde – auch davor hatte der LBV von Beginn an gewarnt. „So ist zwar die viele Arbeit futsch, aber besser viel Arbeit und kein Ergebnis anstatt eines beschlossenen Gesetzes, das an allen Ecken und Enden beklagt wird und dadurch eine untragbare Unsicherheit den gesamten Bodenmarkt in ein Chaos führt,“ meint Tumlirsch und ergänzt: „Jetzt muss weiterhin das bestehende Grundstücksverkehrsrecht die Agrarstruktur schützen. Dazu haben wir in unseren 55 Punkten zur Entbürokratisierung auch konkrete Vor- schläge gemacht, um Hemmnisse für Landwirtschaftsbetriebe und die Verwaltung umzusetzen. Diese liegen auf dem Tisch und müssen endlich umgesetzt werden.“

Hintergrund
Seit 2020 läuft die Diskussion um ein Agrarstrukturgesetz. Nachdem das Ziel des Agrarstrukturgesetzes war, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Anteilen an Land- wirtschaftsbetrieben durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren und ortsansässige Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform zu stärken, kamen im Prozess einige Themen auf, die nicht mehr von diesen Zielen gedeckt waren. Auch helfen die bisher vorgeschlagenen Instrumente nur ungenügend, die ursprünglichen Ziele zu erreichen. Daher hatte der LBV bereits 2020 in 20 Thesen zum Bodenmarkt Stellschrauben für die Zielerreichung benannt. Darüber hinaus wurden im Laufe des gesamten Prozesses verschiedentliche Vorschläge durch den LBV eingebracht, so z. B. ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Nutzfläche, welches vom Ministerium jedoch abgelehnt wird. Im Januar hatte der LBV im Rahmen der Bauernproteste 55 Punkte zur Entbürokratisierung vorgelegt. Drei davon betreffen direkt den Bodenmarkt. Hierzu ist jedoch die Anpassung eines ministeriellen Erlasses nötig.

 

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