Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg seit dem 01.07.2024
Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits seit dem 01.07.2024 in Kraft tritt und im gesamten Land Brandenburg gilt. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:
• Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
• Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehör den vorzunehmen.
• Jeder Hund ist mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gem. ISO-Standard dauerhaft zu kenn zeichnen.
• Es wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
• Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
• Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungs behörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung, also seit 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!
• Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.
Einen Vordruck für die ordnungsbehördliche Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Amtes Neustadt (Dosse).
Ihr Ordnungsamt Amt Neustadt (Dosse)
Bild zur Meldung: Foto von einem Hund