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Antragsverfahren für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt sind eröffnet

02. 05. 2024

 

 

A Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)

 

Gemäß der Richtlinie sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung förderfähig. Gefördert werden können der Erwerb von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen und das entsprechende Zubehör, der Erwerb von Materialien und Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und zur Nachrüstung vorhandener Zäune sowie der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen.

 

Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens 30. August 2024 einzureichen.

 

 

 

B  Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben)

 

Gemäß der Richtlinie können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde, die im Rahmen einer Eignungs- und Ausbildungsprüfungzertifiziert wurden, gefördert werden.

 

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

 

Weitere Informationen rund um den Wolf und den Herdenschutz befinden sich online auf den Seiten des LAU und des Wolfskompetenzzentrums Iden: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement

 

 

 

 

 

 

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