Abmeldung einer Wohnung
Informationen
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland ist keine Abmeldung notwendig
Bei Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus der Wohnung ausziehen und künftig nicht wieder dort wohnen werden. Eine Abmeldung für befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke ist nicht notwendig.
Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes kann nur bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann schriftlich, durch einen Bevollmächtigten oder persönlich vorgenommen werden.
Die Abmeldung kann eine Woche vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug erfolgen
Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
Formulare
Kontakt
Tel: 033970/ 95210 oder
Tel. 033970/95214
E.Mail: