Anmeldung einer Wohnung/ Umzug
Informationen
Eine Anmeldung/ Ummeldung ist erforderlich, wenn:
- innerhalb des Amtsbereiches eine neue Wohnung bezogen wird
- ein Zuzug aus einer anderen Stadt/Gemeinde in Deutschland in den Amtsbereich stattgefunden hat
- ein Zuzug aus dem Ausland in den Amtsbereich erfolgt ist
Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Einzug vorzunehmen.
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate im Amtsbereich aufhalten.
- Information zur Anmeldung einer Wohnung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Einverstaendniserklaerung Umzug Sorgeberechtigter
- Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung bei einem Mietverhältnis bzw. Grundbuchauszug bei Eigentum
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (Original)
- bei Anmeldung von Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Links)
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Formulare
Kontakt
Tel: 033970/ 95210
Tel. 033970/95214
E.Mail: