Beantragung Personalausweis/ Reisepass
Ausweispflicht in Deutschland
Nach § 1 PAuswG (Personalausweisgesetz) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs 1 Grundgesetz verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald Sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Personalausweis
Gebühr: unter 24 Jahre – 22,80 EUR Gültigkeit 6 Jahre
ab 24 Jahre – 37,00 EUR Gültigkeit 10 Jahre
erforderlich Unterlagen:
● aktueller Personalausweis oder Reisepass
● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt
Aufnahme von Fingerabdrücken:
● ab 6 Jahre müssen Fingerabdrücke aufgenommen werden
Herstellungszeit: 2 – 3 Wochen
Reisepass
Gebühr: unter 24 Jahre – 37,50 EUR Gültigkeit 6 Jahre
ab 24 Jahre – 70,00 EUR Gültigkeit 10 Jahre
erforderlich Unterlagen:
● aktueller Personalausweis oder Reisepass
● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt
Aufnahme von Fingerabdrücken:
● ab 6 Jahre müssen Fingerabdrücke aufgenommen werden
Herstellungszeit: min. 4 Wochen
Expressverfahren: Zuschlag in Höhe von 32,00 EUR, Rücklieferung innerhalb 5 Werktage
Kinderreisepass
Zum 01.01.2024 weggefallen! Es ist ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 10,00 EUR Gültigkeit max. 3 Monate
erforderlich Unterlagen:
● aktueller Personalausweis oder Reisepass
● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt
Aufnahme von Fingerabdrücken:
● keine
Herstellungszeit: Vorortausstellung
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit ausgestellt, beispielsweise wenn der Antragsteller sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Gebühr: 26,00 EUR Gültigkeit max. 1 Jahre
erforderlich Unterlagen:
● aktueller Personalausweis oder Reisepass
● Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
● Geburts- bzw. Eheurkunde sofern nicht schon bei Anmeldung oder vorheriger Beantragung vorgelegt
● geeigneter Nachweis (z.B. Buchungsbestätigung, Flugtickets etc.) für eine kurzfristig anstehende Reise
Aufnahme von Fingerabdrücken:
● keine
Herstellungszeit: Vorortausstellung ggf. mit Abholvereinbarung
Hinweis für die Beantragung von Dokumenten für Minderjährige:
● Kinder müssen bei der Beantragung mit anwesend sein
● Ab 10 Jahre müssen Kinder in den Dokumenten unterschreiben
● Ab 6 Jahre werden Fingerabdrücke aufgenommen
● Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung anwesend sein (bei Personalausweis bis 16 Jahre, bei Reisepass bis 18 Jahre) ggf. durch Zustimmungserklärung bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten oder wegen begründeter Verhinderung
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
| Gebühr | Gültigkeit |
Personalausweis unter 24 Jahre | 22,80 Euro | 6 Jahre |
Personalausweis über 24 Jahre | 37,00 Euro | 10 Jahre |
Expresszuschlag | 32,00 Euro | |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | max. 3 Monate gültig, nur in Ausnahmefällen |
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr | 70,00 Euro | 10 Jahre |
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr | 92,00 Euro | 10 Jahre |
Reisepass mit 48 Seiten | 82,00 Euro | 10 Jahre |
vor dem 24. Lebensjahr | 37,50 Euro | 6 Jahre |
Expresspass vor dem 24. Lebensjahr | 69,50 Euro | 6 Jahre |
Reisepass mit 48 Seiten | 59,50 Euro | 6 Jahre |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 1 Jahr (nur im Ausnahmefall wenn von der Buchung bis zum Reiseantritt die Herstellung eines (elektronischen) Reisepasses nicht garantiert werden kann. Nachweise erforderlich) |
Rechtsgrundlage
Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt auf Grundlage der §§ 4 ff. Passgesetz.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Weitere Informationen
Beantragung von Personaldokumenten
Zustimmungserklärung
Datenschutzgrundverordnung - Personalausweis
Datenschutzgrundverordnung - Reisepass
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Kontakt
Tel: 033970/ 95210
Tel: 033970/ 95214
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