Eheschließung
Informationen
Anmeldung zur Eheschließung:
Eine Anmeldung gilt 6 Monate. Das bedeutet, dass Sie sich frühestens taggenau 6 Monate vor der Eheschließung anmelden können.
Den Anmeldetermin stimmen Sie mit uns zuvor telefonisch ab. Nehmen Sie sich für dieses Telefongespräch etwas Zeit und halten Sie etwas zum Schreiben bereit. Wir stellen Ihnen z.B. Fragen zu Familienstand, zu Staatsangehörigkeit sowie zu gemeinsamen Kindern, damit wir Sie über die vorzulegenden Unterlagen beraten können. Rufen Sie uns deshalb bitte nur in einer Situation an, die Ihnen ein solches Gespräch erlaubt.
Es genügt in der Regel, wenn nur ein Partner zur Anmeldung kommt, sofern er/sie vom anderen Beteiligten bevollmächtigt wurde. Legen Sie uns dann bitte auch den Ausweis des Abwesenden oder wenigstens eine Kopie davon vor. Die Bevollmächtigung kann formlos erfolgen.
Formulare
Kontakt
Frau Heidrich
Tel: 033970/ 95241
E.Mail: