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Geburten

In dem Bereich Geburtenbuch werden die im Standesamtsbereich Neustadt (Dosse) geborenen Kinder beurkundet.

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes, dessen Eltern verheiratet sind, sind die Ehe- und Geburtsurkunde der Eltern vorzulegen. Ist die Mutter geschieden, muss auch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorgelegt werden. Zur Anzeige der Geburt eines Kindes, dessen Mutter ledig ist, ist die Geburtsurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Mutter vorzulegen. Für das Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind, kann der Vater vor der Geburt, nach der Geburt, aber auch vor der Beurkundung der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor dem Standesbeamten oder auch vor dem Urkundsbeamten des Jugendamtes erfolgen. Die Anerkennung der Vaterschaft vor dem Standesbeamten ist gebührenpflichtig.

 

Bei einer Hausgeburt ist die Geburt innerhalb von 72 Stunden anzuzeigen durch persönliche Vorsprache oder durch eine bevollmächtigte Person. Zusätzlich zu den vorzulegenden Unterlagen ist die Bescheinigung der Hebamme bzw. des Arztes mitzubringen.

 

Gebühren

Geburtsurkunde                      15,00 Euro, jede weitere 7,50 Euro

Vaterschaftsanerkennung       30,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)

 

Antrag Ausstellung einer Geburtsurkunde

 
Kontakt

Frau Heidrich

Tel: 033970/ 95241

E.Mail: