Gewerbeanmeldung
Informationen
Bevor Sie ein Gewerbe starten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung.
Angemeldet werden muss jede auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige
Tätigkeit.
Wir unterrichten für Sie unter anderem Finanzamt, Hauptzollamt, Gesundheitsamt, IHK,
Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt, Statistisches Landesamt, Gewerbeaufsichtsamt und
Handwerkskammer von Ihrer Gewerbeanmeldung.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind die gewerblichen Tätigkeiten, bei denen ein besonderes
Schutzinteresse besteht. Das sind z.B. Makler, Versteigerer, Pfandleiher, Betreiber
Spielhallen, Bewacher etc.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Über Einzelheiten werden Sie im Bürgerbüro
informiert.
Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, ggf. Vollmacht
Beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z.B. einer „GmbH i.G.“
ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung
ausgefülltes Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Geschäftsführern
Formulare
Gewerbeanmeldung (zur Bearbeitung)
Kosten
Die Gebühr der Gewerbeanmeldung für eine natürliche Person beträgt 30,00 €.
Für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter wird eine Gebühr von 55,00 €
erhoben und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 15,00 €.
Bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und
jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 €.
Unter www.neustadt-dosse.de haben wir für Sie Formulare für die Gewerbeabmeldung
bereitgestellt. Sie können diese Formulare ausdrucken und ausgefüllt an das Gewerbeamt
schicken.
Kontakt
Frau Plän
Tel: 033970/ 95240
E.Mail: