Kinderreisepass
Ab 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf weiterhin ihre Gültigkeit.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.
Bei der Beantragung ist aber zu beachten: Da die Ausweise nicht sofort vor Ort ausgestellt werden können, müssen Eltern jetzt mehr Zeit einplanen, ehe die Reise starten kann. Denn es kann bis zu acht Wochen dauern, bis das gewünschte Ausweisdokument von der Bundesdruckerei zurück ist.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig .Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.
Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig und es muss rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind beantragt werden.
Die Gebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro und die Gebühr für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beträgt 22,80 Euro.
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