Personenstandsurkunden
Informationen
Ausstellung von Personenstandsurkunden, der im Amt Neustadt (Dosse) registrierten Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.
Hierzu zählen:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Geburten-, Ehe- und Sterberegistern
- Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung/ Geburt/ Sterbefall)
Hinweis: Urkunden können bestellt werden, wenn die Person im Amtsbereich geboren,
geheiratet bzw. Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.
Informationen zur Beantragung von Personenstandsurkunden
Antragsberechtigte Personen
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 62 des
Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht,
sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch
Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein
Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Kontakt
Frau Heidrich
Tel: 033970/ 95241
E.Mail: