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Sterbefälle

Sterbefall

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenheim „Dosseblick“ werden von der Einrichtung angezeigt.

 Gebühren

Sterbeurkunde 15,00 Euro , jede weitere 7,50 Euro

 Notwendige Unterlagen

 

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim

  • Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.
     

Neben den Urkunden  ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.

 

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)

 

 

Kontakt

Frau Heidrich

Tel: 033970/ 95241

E.Mail: