Vaterschaftsanerkennung
Informationen
Zur Anerkennung müssen die Eltern persönlich erscheinen. Der Vater kann auch die
Vaterschaft allein anerkennen, wenn die Mutter einen anderen Wohnsitz hat. Die Mutter
erteilt dann an ihrem Wohnsitz die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Die
Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes beim zuständigen
Standesamt erfolgen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde vom Vater
- Geburtsurkunde von der Mutter
- Geburtsurkunde vom Kind (wenn schon geboren)
Gebühren
30,00 €
Kontakt
Frau Heidrich
Tel: 033970/ 95241
E.Mail: