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Vaterschaftsanerkennung

Informationen

 
Zur Anerkennung müssen die Eltern persönlich erscheinen. Der Vater kann auch die
Vaterschaft allein anerkennen, wenn die Mutter einen anderen Wohnsitz hat. Die Mutter

erteilt dann an ihrem Wohnsitz die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Die
Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt des Kindes beim zuständigen

Standesamt erfolgen.


Unterlagen

 

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde vom Vater
  • Geburtsurkunde von der Mutter
  • Geburtsurkunde vom Kind (wenn schon geboren)

 

Gebühren

 

30,00 €

 

Kontakt

Frau Heidrich

Tel: 033970/ 95241

E.Mail: