Wohnberechtigungsschein
Informationen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten
Wohnung benötigt. Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung eines WBS erfolgt auf der
Grundlage der gesetzlichen Einkommensgrenzen unter Berücksichtigung des
Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen.
Es kann nur ein Antrag für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.
Der WBS gilt ein Jahr lang für das ganze Land Brandenburg.
Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragformular
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Studienbescheinigung/BAFÖG-Bescheid
- Rentenbescheid
- Erziehungsgeldnachweis
- bei Selbstständige der letzte Steuerbescheid
- Versicherungspolicen
Besonderheiten
- Mutterpass
- Eheurkunde
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Zahlung oder Erhalt Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Formulare
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €.
Kontakt
Frau Plän
Tel: 033970/ 95240
E.Mail: