Wohnungsgeberbescheinigung
Informationen
Alle Wohnungsgeber sind durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, Ihren neuen Mietern bei jedem Einzug und in wenigen Fällen bei Auszug (Wegzug Ausland) eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss von dem Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Name der meldepflichtigen Personen
- Name und Anschrift des Vermieters
- Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Wohnungsgeber sind:
- Vermieter
- vom Vermieter Beauftragte (Wohnungsverwaltungen)
- Wohnungseigentümer
- der Hauptmieter bei einem Untermietverhältnis
Die bisher geübte Praxis der Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Wohnungsgeberbescheinigung nicht.
Weiter Informationen
Datenschutzgrundverordnung - Wohngeld
Kontakt
Tel: 033970/ 95210
Tel: 033970/ 95214
E.Mail: